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Leitfaden für Pilzsachverständige

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V. hat gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt Mecklenburg-Vorpommern einen Leitfaden für Pilzsachverständige herausgebracht, der in nunmehr 2., durchgesehener Auflage erscheint.

Basierend auf einer Neubearbeitung des „Leitfadens“ wurden neben Änderungen bei der Regelung organisatorischer Fragen insbesondere die mykologischen Kapitel aktualisiert. So fand z.B. eine Erweiterung bzw. Aktualisierung der Vergiftungssyndrome Berücksichtigung. Das Inhaltsverzeichnis umfasst folgende Grobstruktur:

  1. Die Mitarbeiter der Pilzaufklärung
  2. Die Aufgaben der Pilzsachverständigen
  3. Zur Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Pilzsachverständigen
  4. Pilzvergiftungen
  5. Mitarbeit an wissenschaftlichen Aufgaben
  6. Zitierte und weiterführende Literatur
  7. Gesetzliche Regelungen/Verordnungen

sowie im Anhang spezielle Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern und die DGfM.

Der Leitfaden

  • hat Gültigkeit für alle Pilzsachverständigen, die erfolgreich ihre Kenntnisse und Eignung in einer Prüfung gemäß den Richtlinien des Sozialministeriums von Mecklenburg-Vorpommern bzw. der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. () nachgewiesen haben und
  • ist darüber hinaus hilfreich für alle Pilzsachverständigen, die ihre Tätigkeit analog dieser Mindestanforderungen verantwortlich ausführen wollen.

Er kann bei den Herausgebern für eine Schutzgebühr von 7,50 € zzgl. Versandkosten bezogen werden. Bezugsadresse für die DGfM:

Wolfgang Thrun
Postfach 700 447, D - 81304 München
Tel: 089 - 760 53 53,
Fax: 089 - 76 97 74 74
Email schatzmeister Ät [Ät]dgfm-ev Pünktchen [Puenktchen]de
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