So wie der Blätterpilz auf dem Foto oder ähnlich sehen viele ungeeignete Bestimmungsanfragen aus, die unsere Pilzsachverständigen (PSV) erreichen. Entweder klassisch per E-Mail oder mittels WhatsApp, Twitter & Co – zuweilen rufen Ratsuchende sogar an und erwarten eine Bestimmung gänzlich ohne Bild. Doch solche „Fernbestimmungen“ sind für Pilzsammler gefährlich und deshalb für PSV der DGfM verboten.
Natürlich begrüßen wir das gestiegene und durch die Covid-19-Pandemie weiter befeuerte Interesse an Naturthemen und speziell an Pilzen. Womöglich wachsen sogar im eigenen Garten appetitlich aussehende Pilze, die man gerne verzehren möchte. Um zu erfahren, ob die Pilze essbar sind, erscheint eine Anfrage mit dem Smartphone zunächst naheliegend.
Doch ein verantwortungsvoller PSV gibt keine Pilze zum Verzehr frei, die er nicht persönlich vorgelegt bekommt. Ansonsten würde er gegen die „Ordnung für die Prüfung, Tätigkeit und Weiterbildung der Pilzsachverständigen“ verstoßen und seinen Versicherungsschutz verlieren. Schlimmstenfalls könnte ihm sogar der PSV-Status aberkannt werden.
Keine Verzehrfreigabe aus der Ferne
Diese strikte Regel wirkt zunächst überzogen, hat aber ihre Gründe: Nur anhand von Bildern ist eine zweifelsfreie Bestimmung von Pilzen oft nicht möglich. Beispielsweise können wichtige Merkmale wie z. B. Geruch und Geschmack nicht zur Bestimmung herangezogen werden. Außerdem fehlen oft konkrete Angaben zum Fundort wie z. B. Begleitpflanzen und Bodenbeschaffenheit. Unspezifische Angaben wie „im Mischwald“ sind hingegen selten hilfreich.
Selbst wenn die Art zweifelsfrei bestimmt werden kann, lässt sich der Frischezustand nicht oder nur unzureichend beurteilen. Hierfür sind vor allem der Geruch und die Konsistenz der Fruchtkörper entscheidend. So verwundert es kaum, dass die meisten Pilzvergiftungen durch den Verzehr überalterter Exemplare essbarer Arten verursacht werden.
Es bleibt also nur die Möglichkeit, die Pilzfunde einem PSV vorzulegen. Dieser kann dann anhand des Frischezustands der Fruchtkörper die Verwertbarkeit von Speisepilzen beurteilen.
Tipps für Pilzberatungen
Wenn Sie einen Pilzsachverständigen zur Bestimmungshilfe aufsuchen, präsentieren Sie ihm bitte alle Funde. Denn weiteres Sammelgut z. B. im Kofferraum oder daheim im Kühlschrank können sonst nicht zum Verzehr freigegeben werden.
Legen Sie stets vollständige Fruchtkörper vor. Insbesondere Lamellenpilze müssen vorsichtig mitsamt der Stielbasis aus dem Boden gehebelt werden. Denn bei abgeschnittenen Exemplaren würde sonst ein wichtiges Bestimmungsmerkmal fehlen.
Befreien Sie die Pilze bereits an der Fundstelle von groben Schmutz- und Pflanzenteilen. Hierfür kann ein Pilzmesser mit Pinselborsten gute Dienste leisten.
Eventuell sortieren Sie die Pilze auch schon einmal und machen sich Gedanken, um welche Arten es sich handeln könnte. Der PSV wird sich darüber und über Ihr Interesse sicher freuen.
Erst Pilzberatung, dann Pilzmahlzeit
Sinn und Zweck einer Pilzberatung ist es nicht, Menschen zu einer üppigen Mahlzeit zu verhelfen, sondern ihnen die Vielfalt und Schönheit der Pilze näher zu bringen, die Artenkenntnis zu erweitern und den respektvollen und schonenden Umgang mit der Natur zu vermitteln.
Essen Sie in Ihrem eigenen Interesse keine Pilze, die nicht sicher bestimmt und/oder durch einen PSV zum Verzehr freigegeben worden sind!
Einen PSV in Ihrer Nähe finden Sie mittels der Suchfunktion im Servicebereich.